Das Datum zum Tag der Deutschen Einheit

Es war nach der Wendezeit nicht sofort klar, an welchem Datum der (gesamtdeutsche) Tag der Einheit gefeiert werden sollte: am 17. Juni wie in der alten BRD? Am Tag, als der Eiserne Vorhang fiel? Oder am Tag der Wiedervereinigung? Bis das Datum feststand, wurden einige Diskussionen geführt …

Wieso der 9. November nicht Tag der Deutschen Einheit wurde
Eigentlich war nach der Wende 1989 der Tag des Mauerfalls als Tag der Deutschen Einheit im Gespräch, also der 9. November 1989. Weil der 9. November 1938 allerdings das Datum der Reichspogromnacht ist, wurde diese Idee wieder verworfen: In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde, angeführt von den Nationalsozialisten, im damaligen Deutschen Reich Gewalt gegen Juden ausgeübt; zahlreiche Häuser wurde durch Brände zerstört, Eigentum wurde beschädigt.
Die Woche vom 7. bis zum 18. November 1938 kennzeichnet den Übergang von der Diskriminierung deutscher Juden seit 1933, als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, bis zur systematischen Judenverfolgung, deren Ergebnis der spätere Holocaust an den Juden in Europa war. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum der 9. November nicht als Datum für den Tag der Deutschen Einheit geeignet war und ist.

Weshalb der 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit wurde
Anfang Juli 1990 einigten sich die Regierungen der beiden deutschen Staaten in puncto Wiedervereinigung auf einen Zeitplan: Am 14. Oktober sollten in der DDR Landtagswahlen und am 2. Dezember gesamtdeutsche Wahlen stattfinden. Das setzte beiderseits der ehemaligen innerdeutschen Grenze ebenfalls Gespräche zu Datumsfragen in Gang: Anfang August 1990 scheiterte im Bundestag der Antrag, den Termin der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober vorzuziehen – es blieb beim 2. Dezember. Die dafür notwendigen Wählerlisten mussten gemäß des Wahlrechts spätestens acht Wochen vor der Wahl, also am 7. Oktober 1990, erstellt worden sein. Daraus ergab sich, dass alle Wahlberechtigten spätestens während der 40. Kalenderwoche zum Bürger des wählenden Staats gemacht werden musste: Für welchen Tag konnte der Beitrittstermin angesetzt werden?
Diese Frage wurde durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beantwortet, in dem es heißt, dass jeder Beitrittstermin nach dem 2. Oktober sinnvoll sei. Schließlich stimmte die Volkskammer der DDR in einer Sondersitzung am 22. August 1990, die nachts gegen 2:30 Uhr endete, ab, dass die DDR dem Geltungsbereichs des Grundgesetzes nach Artikel 23 des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990 beitrete.
Das erfolgte nicht nur in Hinblick auf den drohenden politischen Zusammenbruch der DDR, sondern auch in Hinblick auf ihren wirtschaftlichen Zusammenbruch: Der 3. Oktober 1990 war der frühestmögliche Termin nach der Außenministerkonferenz der damaligen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 2. Oktober, in der die Außenminister über das Resultat der sogenannten Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten. Die offizielle Bezeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags lautet „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“. Das ist der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik als die zwei deutschen Staaten sowie zwischen Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Amerika als die vier Besatzer Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg.
In Artikel 2 des Einigungsvertrags wurde schließlich der 3. Oktober als (neuer) „Tag der Deutschen Einheit“ zum gesetzlichen Feiertag bestimmt. Er ist der einzige Feiertag im heutigen Deutschland, der nach Bundesrecht geregelt ist – alle weiteren Feiertage wurden beziehungsweise werden vom jeweiligen Bundesland festgelegt.